WISSEN · VERKAUF
Vermietete Immobilie verkaufen.
Was Eigentümer vor dem Verkauf wissen sollten.
WISSEN · VERKAUF
Was Eigentümer vor dem Verkauf wissen sollten.
Eine vermietete Eigentumswohnung, ein Mehrfamilienhaus oder ein vermietetes Einfamilienhaus kann jederzeit verkauft werden. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über, ein Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Welchen Preis eine Immobilie erzielt und wer sie kauft, hängt vor allem von der rechtlichen Lage jeder einzelnen Einheit ab. Wer sie vor dem Verkauf kennt, verkauft besser.
Kauf bricht nicht Miete: Der Käufer übernimmt den Mietvertrag.
Der Preis hängt von der rechtlichen Lage jeder Einheit ab.
Für jede Einheit gibt es drei Wege: Einigung, Kauf durch den Mieter, Verkauf mit Mietverhältnis.
Mit dem Verkauf tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Miete, Kaution und Kündigungsfristen bleiben, wie sie sind. Der Verkauf selbst berechtigt weder den alten noch den neuen Eigentümer zur Kündigung. Eine Kündigung, nur weil sich die Wohnung leer besser verkaufen lässt, ist in aller Regel nicht möglich.
Wann ein Käufer später wegen Eigenbedarfs kündigen kann, erklärt der Text Eigenbedarf nach dem Kauf.
In Berlin unterscheidet der Markt grob drei Stufen:
Der Wert einer Einheit hängt also weniger von Quadratmetern ab als von ihrer rechtlichen Lage. Wie groß die Unterschiede sind, wertet der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin regelmäßig aus. Entscheidend ist die Einordnung jeder einzelnen Einheit, bevor ein Preis festgelegt wird.
Wer ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt oft eine Genehmigung. In Berlin gilt das bis Ende 2030 für Häuser mit mehr als fünf Wohnungen. Eine Genehmigung gibt es zum Beispiel, wenn mindestens zwei Drittel der Mieter ihre Wohnung selbst kaufen.
Welcher Weg passt, hängt von der Einheit und vom Mieter ab. Niemand kann zu einer Einigung gezwungen werden.
„Ich führe die Mietergespräche im Auftrag des Eigentümers und sage das jedem Mieter offen. Viele Verkäufe stocken nicht am Objekt, sondern daran, dass niemand die Lage jeder Einheit kennt und die Mieter zu spät informiert werden. Wer früh klärt, verkauft planbarer und vermeidet Streit, der niemandem hilft.“
Art jeder Einheit klären: Eigentumswohnung oder Haus, umgewandelt oder nicht
Sperrfristen, Vorkaufsrechte und Kündigungsfristen prüfen lassen
Mieter persönlich informieren, bevor die Vermarktung startet
Rahmen für mögliche Angebote festlegen
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Quellen: Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13.06.2023 · Senatskanzlei Berlin, Pressemitteilung zur Umwandlungsverordnung vom 11.11.2025 · Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin
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