WISSEN · EIGENBEDARF

Eigenbedarf nach dem Kauf.

Sperrfristen, Kündigungsfristen und Grenzen: was Käufer, Eigentümer und Mieter wissen sollten.

Text von Metin Karadeniz · Stand Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit
KURZ GESAGT

Wer eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus kauft, übernimmt den Mietvertrag. Selbst einziehen kann der neue Eigentümer nur mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Ob und wann das möglich ist, hängt davon ab, wer kauft, welche Art von Immobilie es ist und ob eine Sperrfrist läuft. Dieser Text erklärt Käufern, Eigentümern und Mietern, was gilt.

DAS WICHTIGSTE

Der Mietvertrag geht beim Kauf auf den Käufer über.

Nach einer Umwandlung gilt eine Sperrfrist: drei Jahre bundesweit, in Berlin zehn Jahre.

Eigenbedarf haben nur Menschen, keine Firmen, und er muss echt sein.

INHALT
  1. Was Eigenbedarf ist
  2. Wenn der Eigentümer mehrere Wohnungen hat
  3. Sperrfristen: wann Eigenbedarf noch nicht möglich ist
  4. Kündigungsfristen
  5. Was nach einer Kündigung passiert
  6. Warum Käufer kündigen, und wo die Grenzen liegen

Was Eigenbedarf ist

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts braucht. Der Wunsch muss ernsthaft und nachvollziehbar sein.

Wer Eigenbedarf geltend machen kann

EigentümerEigenbedarf möglich?
Privatperson, auch Unternehmer als EinzelpersonJa, für sich, Familie und Haushaltsangehörige
Mehrere Eigentümer, ErbengemeinschaftJa, für jeden Miteigentümer und dessen Familie
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Ja, für ihre Gesellschafter und deren Familien
GmbH, AG, KG, FondsNein, eine Firma kann nicht selbst einziehen

Eine GmbH oder KG kann in engen Ausnahmen trotzdem kündigen, wenn sie ein berechtigtes betriebliches Interesse hat, etwa weil sie die Wohnung für einen Mitarbeiter braucht, der dort wohnen muss. Die Hürden dafür sind hoch.

Wenn der Eigentümer mehrere Wohnungen hat

Welche Wohnung er selbst nutzen will, entscheidet der Eigentümer. Ein Mieter kann nicht verlangen, dass er stattdessen eine andere Wohnung im Haus nimmt. Gerichte respektieren diese Wahl, solange sie nachvollziehbar ist.

Wird während der Kündigungsfrist eine vergleichbare Wohnung im selben Haus frei, muss der Eigentümer sie dem gekündigten Mieter anbieten. Tut er das nicht, bleibt die Kündigung in der Regel wirksam, er kann aber zu Schadensersatz verpflichtet sein.

Sperrfristen: wann Eigenbedarf noch nicht möglich ist

BEGRIFF ERKLÄRT · SPERRFRIST
Die Zeit, in der ein Käufer nach einer Umwandlung nicht wegen Eigenbedarfs kündigen darf.

Eigentumswohnung nach Umwandlung

Wurde ein Mietshaus während des Mietverhältnisses in Eigentumswohnungen aufgeteilt, darf der Käufer nach dem ersten Verkauf für eine bestimmte Zeit nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Das Gesetz sieht deutschlandweit eine Sperrfrist von drei Jahren vor. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Länder sie auf bis zu zehn Jahre verlängern, so wie in Berlin für die ganze Stadt. Diese Verlängerungen sind befristet, in Berlin gilt die aktuelle bis zum 30.09.2033.

Mehrfamilienhaus, an mehrere Käufer verkauft

Kaufen mehrere Personen oder eine Personengesellschaft ein ungeteiltes Haus und wollen später selbst einziehen, gilt dieselbe Sperrfrist, auch ohne Umwandlung. Eine Ausnahme gilt, wenn die Käufer zur selben Familie gehören.

Wann keine Sperrfrist gilt

  • beim Verkauf eines Einfamilienhauses, einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses, das nicht als Wohnungseigentum aufgeteilt ist
  • beim Kauf eines ganzen Mehrfamilienhauses durch eine einzelne Person
  • bei einer Eigentumswohnung, die schon aufgeteilt war, bevor der Mieter eingezogen ist
  • sobald eine Sperrfrist abgelaufen ist

Die Sperrfrist läuft nur einmal

Sie beginnt mit dem ersten Verkauf nach der Umwandlung und startet nicht bei jedem weiteren Verkauf neu. Viele Mieter fühlen sich sicher, weil noch einige Jahre übrig sind. Aber diese Jahre vergehen schnell. Danach gelten nur noch die normalen Kündigungsfristen.

Kündigungsfristen

MietdauerFrist, wenn der Vermieter kündigt
bis 5 Jahre3 Monate
über 5 Jahre6 Monate
über 8 Jahre9 Monate

Mieter können immer mit drei Monaten Frist kündigen. Eine Kündigung des Vermieters muss schriftlich erfolgen und den Grund konkret nennen.

Sonderfall Zweifamilienhaus: Wohnt der Eigentümer selbst im Haus, kann er auch ohne berechtigten Grund kündigen. Die Frist verlängert sich dann um drei Monate.

Was nach einer Kündigung passiert

  • Widerspruch wegen Härte: Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für ihn eine besondere Härte bedeutet, etwa wegen hohen Alters, schwerer Krankheit, einer Schwangerschaft oder weil kein bezahlbarer Ersatzwohnraum zu finden ist. Der Widerspruch muss schriftlich und spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses erklärt werden.
  • Räumungsklage: Zieht der Mieter nach Ablauf der Frist nicht aus, kann der Eigentümer auf Räumung klagen. Das Gericht prüft, ob die Kündigung wirksam ist und ob eine Härte vorliegt. Es kann auch eine Räumungsfrist gewähren.
  • Kosten und Dauer: Ein Räumungsverfahren kann viele Monate dauern, mit Berufung auch länger. Wer verliert, trägt in der Regel die Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten.

Für Mieter heißt das: Eine wirksame Eigenbedarfskündigung lässt sich nicht einfach aussitzen. Für Eigentümer heißt das: Eine Kündigung ist kein schneller Weg, und eine unwirksame Kündigung kostet Zeit und Geld.

Warum Käufer kündigen, und wo die Grenzen liegen

Für Käufer, die selbst einziehen wollen, rechnet sich der Kauf einer vermieteten Wohnung oft: Der Preisvorteil gegenüber einer leeren Wohnung ist in der Regel deutlich höher als die Kosten für Anwalt und Verfahren. Mieter sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein solcher Käufer vor einer Eigenbedarfskündigung zurückschreckt.

Die Grenzen sind aber klar:

  • Vorgetäuschter Eigenbedarf ist teuer. Stellt sich heraus, dass der Bedarf nur behauptet war, muss der Eigentümer dem Mieter Schadensersatz zahlen, etwa für Umzug und höhere Miete.
  • Verkaufen ist kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung, nur weil sich die Wohnung leer besser verkaufen lässt, ist in aller Regel nicht möglich.
AUS MEINER PRAXIS

„Ich führe die Mietergespräche im Auftrag des Eigentümers und sage das jedem Mieter offen. Ich erlebe oft, dass Mieter ihre Rechte überschätzen oder unterschätzen, und Käufer ihre Möglichkeiten ebenso. Beides führt zu Streit, der niemandem hilft. Wer früh weiß, was gilt, kann in Ruhe entscheiden.“

Metin Karadeniz

Checkliste

Für Käufer und Eigentümer

Klären, ob die Wohnung umgewandelt wurde und wann

Prüfen, ob eine Sperrfrist läuft und bis wann

Eigenbedarf nur geltend machen, wenn er echt ist

Kündigungsfrist nach Mietdauer berechnen

Für Mieter

Prüfen, seit wann Sie dort wohnen und welche Frist für Sie gilt

Klären, ob und wann Ihre Wohnung umgewandelt wurde

Eine Kündigung genau lesen: Ist der Grund konkret genannt?

Mieterverein oder Anwalt fragen, bevor Sie entscheiden

Weiterlesen

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Quellen: Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13.06.2023 · Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016, VIII ZR 232/15

Metin Karadeniz, Sympathiq, Berlin

Führt seit 2023 Mietergespräche und begleitet einvernehmliche Mietaufhebungen im Auftrag von Eigentümern, bundesweit mit Schwerpunkt Berlin.

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