WISSEN · EIGENBEDARF
Eigenbedarf nach dem Kauf.
Sperrfristen, Kündigungsfristen und Grenzen: was Käufer, Eigentümer und Mieter wissen sollten.
WISSEN · EIGENBEDARF
Sperrfristen, Kündigungsfristen und Grenzen: was Käufer, Eigentümer und Mieter wissen sollten.
Wer eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus kauft, übernimmt den Mietvertrag. Selbst einziehen kann der neue Eigentümer nur mit einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Ob und wann das möglich ist, hängt davon ab, wer kauft, welche Art von Immobilie es ist und ob eine Sperrfrist läuft. Dieser Text erklärt Käufern, Eigentümern und Mietern, was gilt.
Der Mietvertrag geht beim Kauf auf den Käufer über.
Nach einer Umwandlung gilt eine Sperrfrist: drei Jahre bundesweit, in Berlin zehn Jahre.
Eigenbedarf haben nur Menschen, keine Firmen, und er muss echt sein.
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts braucht. Der Wunsch muss ernsthaft und nachvollziehbar sein.
| Eigentümer | Eigenbedarf möglich? |
|---|---|
| Privatperson, auch Unternehmer als Einzelperson | Ja, für sich, Familie und Haushaltsangehörige |
| Mehrere Eigentümer, Erbengemeinschaft | Ja, für jeden Miteigentümer und dessen Familie |
| Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) | Ja, für ihre Gesellschafter und deren Familien |
| GmbH, AG, KG, Fonds | Nein, eine Firma kann nicht selbst einziehen |
Eine GmbH oder KG kann in engen Ausnahmen trotzdem kündigen, wenn sie ein berechtigtes betriebliches Interesse hat, etwa weil sie die Wohnung für einen Mitarbeiter braucht, der dort wohnen muss. Die Hürden dafür sind hoch.
Welche Wohnung er selbst nutzen will, entscheidet der Eigentümer. Ein Mieter kann nicht verlangen, dass er stattdessen eine andere Wohnung im Haus nimmt. Gerichte respektieren diese Wahl, solange sie nachvollziehbar ist.
Wird während der Kündigungsfrist eine vergleichbare Wohnung im selben Haus frei, muss der Eigentümer sie dem gekündigten Mieter anbieten. Tut er das nicht, bleibt die Kündigung in der Regel wirksam, er kann aber zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Wurde ein Mietshaus während des Mietverhältnisses in Eigentumswohnungen aufgeteilt, darf der Käufer nach dem ersten Verkauf für eine bestimmte Zeit nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Das Gesetz sieht deutschlandweit eine Sperrfrist von drei Jahren vor. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Länder sie auf bis zu zehn Jahre verlängern, so wie in Berlin für die ganze Stadt. Diese Verlängerungen sind befristet, in Berlin gilt die aktuelle bis zum 30.09.2033.
Kaufen mehrere Personen oder eine Personengesellschaft ein ungeteiltes Haus und wollen später selbst einziehen, gilt dieselbe Sperrfrist, auch ohne Umwandlung. Eine Ausnahme gilt, wenn die Käufer zur selben Familie gehören.
Sie beginnt mit dem ersten Verkauf nach der Umwandlung und startet nicht bei jedem weiteren Verkauf neu. Viele Mieter fühlen sich sicher, weil noch einige Jahre übrig sind. Aber diese Jahre vergehen schnell. Danach gelten nur noch die normalen Kündigungsfristen.
| Mietdauer | Frist, wenn der Vermieter kündigt |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| über 5 Jahre | 6 Monate |
| über 8 Jahre | 9 Monate |
Mieter können immer mit drei Monaten Frist kündigen. Eine Kündigung des Vermieters muss schriftlich erfolgen und den Grund konkret nennen.
Sonderfall Zweifamilienhaus: Wohnt der Eigentümer selbst im Haus, kann er auch ohne berechtigten Grund kündigen. Die Frist verlängert sich dann um drei Monate.
Für Mieter heißt das: Eine wirksame Eigenbedarfskündigung lässt sich nicht einfach aussitzen. Für Eigentümer heißt das: Eine Kündigung ist kein schneller Weg, und eine unwirksame Kündigung kostet Zeit und Geld.
Für Käufer, die selbst einziehen wollen, rechnet sich der Kauf einer vermieteten Wohnung oft: Der Preisvorteil gegenüber einer leeren Wohnung ist in der Regel deutlich höher als die Kosten für Anwalt und Verfahren. Mieter sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein solcher Käufer vor einer Eigenbedarfskündigung zurückschreckt.
Die Grenzen sind aber klar:
„Ich führe die Mietergespräche im Auftrag des Eigentümers und sage das jedem Mieter offen. Ich erlebe oft, dass Mieter ihre Rechte überschätzen oder unterschätzen, und Käufer ihre Möglichkeiten ebenso. Beides führt zu Streit, der niemandem hilft. Wer früh weiß, was gilt, kann in Ruhe entscheiden.“
Klären, ob die Wohnung umgewandelt wurde und wann
Prüfen, ob eine Sperrfrist läuft und bis wann
Eigenbedarf nur geltend machen, wenn er echt ist
Kündigungsfrist nach Mietdauer berechnen
Prüfen, seit wann Sie dort wohnen und welche Frist für Sie gilt
Klären, ob und wann Ihre Wohnung umgewandelt wurde
Eine Kündigung genau lesen: Ist der Grund konkret genannt?
Mieterverein oder Anwalt fragen, bevor Sie entscheiden
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Quellen: Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13.06.2023 · Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016, VIII ZR 232/15
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