MIETAUFHEBUNG · FÜR ALLE

Mietaufhebung und Abfindung: wie eine Einigung abläuft

Text von Metin Karadeniz · Stand Oktober 2026
KURZ GESAGT

Ein Mietverhältnis kann jederzeit enden, wenn Mieter und Eigentümer sich darauf einigen. Das nennt man einvernehmliche Mietaufhebung. Oft gehört eine Abfindung dazu: eine Zahlung oder andere Leistungen des Eigentümers, die dem Mieter den Umzug erleichtern. Ob es zu einer Einigung kommt, entscheidet der Mieter. Ohne seine Zustimmung gilt der Mietvertrag weiter.

DAS WICHTIGSTE

Eine Mietaufhebung ist freiwillig. Niemand muss zustimmen, und ein Nein hat keine Folgen für das Mietverhältnis.

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Sie ist Teil einer Vereinbarung, die beide Seiten frei aushandeln.

Eine feste Höhe gibt es nicht. Was angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Zu einer Einigung gehört mehr als Geld: Auszugstermin, Umzug, Wohnungssuche, Renovierung und Kaution.

Jeder Mieter kann sich vor der Unterschrift beim Mieterverein oder bei einem Anwalt beraten lassen.

Alles, worauf man sich einigt, gehört schriftlich in die Vereinbarung.

INHALT
  1. Was eine Mietaufhebung ist
  2. Was zu einer Abfindung gehören kann
  3. Warum es keine feste Höhe gibt
  4. So läuft eine Einigung ab
  5. Was in die Vereinbarung gehört
  6. Steuern und Sozialleistungen

Was eine Mietaufhebung ist

Ein Mietvertrag endet normalerweise durch Kündigung. Mieter können mit gesetzlicher Frist kündigen, Eigentümer nur mit einem gesetzlich anerkannten Grund, etwa Eigenbedarf (öffnet in neuem Tab). Bei der Mietaufhebung braucht es weder Grund noch Frist. Beide Seiten vereinbaren, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin endet.

Für Eigentümer ist das ein Weg, ein Mietverhältnis ohne Kündigung zu beenden, etwa wenn sie verkaufen (öffnet in neuem Tab) oder selbst neu planen. Für Mieter kann es ein guter Zeitpunkt für einen Neuanfang sein, mit Unterstützung beim Umzug und einem Termin, den sie mitbestimmen. Wer bleiben möchte, bleibt.

BEGRIFF ERKLÄRT · MIETAUFHEBUNGSVEREINBARUNG
Ein Vertrag zwischen Mieter und Eigentümer, der das Mietverhältnis zu einem vereinbarten Termin beendet. Ein kostenloses Muster und Erklärungen zu den einzelnen Punkten gibt es auf mietaufhebungsvertrag.com, einer Wissensseite, die ebenfalls von mir stammt.

Was zu einer Abfindung gehören kann

Abfindung heißt nicht nur Geld. Was zu einer Einigung gehört, ist in jedem Fall anders und hängt vom Haushalt ebenso ab wie von der Wohnung. Die folgenden Punkte sind Beispiele, keine Liste, die in jeder Einigung vorkommt. Was angeboten wird, entscheidet der Eigentümer.

  • eine Zahlung zu einem vereinbarten Zeitpunkt, oft bei Rückgabe der Wohnung
  • ein Auszugstermin, der zur Lebenslage passt, etwa zum Schuljahr oder zum Einzug in die neue Wohnung
  • die Übernahme der Umzugskosten oder ein beauftragtes Umzugsunternehmen
  • ein organisierter Umzugsservice
  • Entrümpelung
  • Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung
  • der Verzicht auf Schönheitsreparaturen und Rückbau
  • eine zügige Rückzahlung der Kaution
  • die Übernahme doppelter Miete in der Übergangszeit

Warum es keine feste Höhe gibt

Eine Abfindung soll ausgleichen, was ein Umzug für den Mieter bedeutet. Das ist in jedem Fall anders. Eine Rolle spielen zum Beispiel die bisherige Miete im Vergleich zu einer neuen Wohnung, die Größe des Haushalts, die Wohndauer, die Bindung an das Viertel, der gewünschte Zeitpunkt und der Aufwand für den Umzug.

Auch auf Eigentümerseite ist jede Wohnung anders. Nach einem langen Mietverhältnis muss oft viel investiert werden, bevor eine Wohnung wieder dem heutigen Standard entspricht. Der Spielraum für eine Einigung hängt deshalb davon ab, was die Wohnung wert ist und was in sie fließen muss. Unterschiede zwischen Eigentümern haben meist mit der Einheit zu tun, nicht mit der Person.

In Berlin liegt zwischen bestehenden Mieten und neuen Angeboten oft ein großer Abstand. Laut Wohnungsmarktbericht 2025 der Investitionsbank Berlin lag die mittlere Angebotsmiete bei 15,78 Euro je Quadratmeter nettokalt. Wer seit vielen Jahren in seiner Wohnung lebt, zahlt meist deutlich weniger. Diesen Unterschied muss eine Einigung ernst nehmen.

Ich nenne hier bewusst keine Beträge. Jede Zahl wäre aus dem Zusammenhang gerissen und würde mehr verwirren als helfen.

So läuft eine Einigung ab

  1. Offene Ansprache: Der Mieter erfährt, wer anfragt und in wessen Auftrag. Ein Gespräch wird angekündigt und zu einem Termin vereinbart, der passt.
  2. Persönliches Gespräch: Im Mittelpunkt steht, was den Mieter beschäftigt und was er braucht. Niemand muss sich im ersten Gespräch entscheiden.
  3. Lage klären: Bei einem vereinbarten Termin vor Ort schauen wir uns gemeinsam die Wohnung an und sprechen darüber, was der Haushalt braucht. Was müsste passen, damit ein Umzug in Frage kommt?
  4. Angebot: Der Eigentümer macht ein schriftliches Angebot mit allen Punkten.
  5. Bedenkzeit und Beratung: Der Mieter nimmt sich Zeit, bespricht das Angebot und lässt sich auf Wunsch beim Mieterverein oder bei einem Anwalt beraten.
  6. Vereinbarung: Beide Seiten unterschreiben eine schriftliche Mietaufhebungsvereinbarung.
  7. Auszug und Übergabe: Die Wohnung wird mit Protokoll übergeben, die Zahlung erfolgt wie vereinbart, die Kaution wird abgerechnet.

Sagt der Mieter nein, gilt der Mietvertrag unverändert weiter.

Was in die Vereinbarung gehört

  • der Termin, an dem das Mietverhältnis endet, und der Tag der Übergabe
  • die vereinbarte Zahlung und wann sie fällig wird
  • der Zustand der Wohnung bei Rückgabe und ob Schönheitsreparaturen entfallen
  • die Rückzahlung der Kaution und die letzte Betriebskostenabrechnung
  • was gilt, wenn sich der Auszug verzögert
  • alle weiteren Zusagen, etwa zum Umzug

Steuern und Sozialleistungen

Ob eine Abfindung versteuert werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Das klärt eine Steuerberatung. Wer Bürgergeld, Wohngeld oder andere Leistungen bezieht, sollte vor der Unterschrift klären, wie sich eine Zahlung darauf auswirkt.

AUS MEINER PRAXIS

Bevor es um eine Einigung geht, schaue ich mir jede Wohnung und jede Lage nach Absprache vor Ort an. Dann suche ich mit jedem Mieter eine Lösung, die zu ihm passt. Der eine braucht Hilfe beim Entrümpeln, der andere einen Umzug, der für ihn organisiert wird. Geld ist ein wichtiges Thema, aber oft nicht das einzige. Manchmal ist praktische Unterstützung das, was am meisten hilft. Ich sage jedem Mieter, dass er sich beraten lassen kann und dass ein Nein in Ordnung ist. Und ich verspreche nichts, was der Eigentümer nicht anbietet.

Metin Karadeniz

Checkliste

Für Mieter

Sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen

Überlegen, was für einen Umzug passen müsste: Wohnung, Termin, Unterstützung

Alle Zusagen schriftlich festhalten lassen

Vor der Unterschrift beim Mieterverein oder bei einem Anwalt beraten lassen

Bei Sozialleistungen vorher klären, wie sich eine Zahlung auswirkt

Wissen: Ein Nein ist möglich, der Mietvertrag gilt weiter

Für Eigentümer

Offen sagen, wer anfragt und in wessen Auftrag

Zeit einplanen, für Gespräche und für die Bedenkzeit

Ein schriftliches Angebot mit allen Punkten machen

Auf die Lage des Mieters eingehen, nicht nur auf den Betrag

Beratung beim Mieterverein oder Anwalt ausdrücklich ermöglichen

Ein Nein akzeptieren

Häufige Fragen zu Mietaufhebung und Abfindung

Muss ich als Mieter einer Mietaufhebung zustimmen?

Nein. Eine Mietaufhebung ist freiwillig. Wer nicht zustimmt, bleibt Mieter, und der Mietvertrag gilt weiter.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung ist Teil einer Vereinbarung, die Mieter und Eigentümer frei miteinander aushandeln.

Wie hoch ist eine Abfindung bei einer Mietaufhebung?

Eine feste Höhe gibt es nicht. Sie hängt vom Einzelfall ab, etwa von der bisherigen Miete, der Lage auf dem Wohnungsmarkt, dem Haushalt und dem gewünschten Zeitpunkt. Neben Geld können auch Umzugshilfe, ein passender Termin oder der Verzicht auf Renovierung dazugehören.

Kann ich mich vor der Unterschrift beraten lassen?

Ja, und das ist sinnvoll. Mietervereine und Anwälte für Mietrecht prüfen eine Vereinbarung, bevor man unterschreibt.

Muss eine Abfindung versteuert werden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Verbindlich klärt das eine Steuerberatung.

Was passiert, wenn sich der Auszug verzögert?

Das sollte die Vereinbarung von Anfang an regeln. Beide Seiten wissen dann, was gilt, wenn der Termin nicht zu halten ist.

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Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, Vorschriften zur Beendigung des Mietverhältnisses (gesetze-im-internet.de) · Investitionsbank Berlin, Wohnungsmarktbericht 2025 (ibb.de)

Metin Karadeniz, Sympathiq, Berlin

Führt seit 2023 Mietergespräche und begleitet einvernehmliche Mietaufhebungen im Auftrag von Eigentümern, bundesweit mit Schwerpunkt Berlin.

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