WISSEN · FÜR MIETER

Ihre Wohnung wird verkauft.

Was Mieter wissen und tun sollten.

Text von Metin Karadeniz · Stand Oktober 2026 · 3 Minuten Lesezeit
KURZ GESAGT

Wird Ihre Wohnung verkauft, gilt Ihr Mietvertrag weiter. Niemand muss wegen eines Verkaufs ausziehen. Ob der neue Eigentümer später wegen Eigenbedarfs kündigen kann, hängt von Sperrfristen und Ihrer Situation ab. Wer seine Lage früh kennt, kann in Ruhe entscheiden.

DAS WICHTIGSTE

Ihr Mietvertrag gilt weiter, nur der Vermieter wechselt.

Eine Sperrfrist schützt nur auf Zeit.

Niemand muss sofort etwas entscheiden. Lassen Sie sich beraten, beim Mieterverein oder bei einem Anwalt.

INHALT
  1. Was sich durch den Verkauf ändert
  2. Ihre Rechte
  3. Was passieren kann
  4. Abwarten oder früh entscheiden?
  5. Ihre drei Möglichkeiten

Was sich durch den Verkauf ändert

Zunächst nur der Vermieter. Der Käufer tritt in Ihren Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Miete, Kaution und Kündigungsfristen bleiben, wie sie sind. Sie müssen keinen neuen Vertrag unterschreiben. Der neue Eigentümer teilt Ihnen mit, ab wann Sie die Miete an ihn zahlen.

Ihre Rechte

  • Besichtigungen: Kaufinteressenten dürfen die Wohnung besichtigen, wenn die Termine rechtzeitig angekündigt sind und in angemessenem Umfang bleiben. Termine lassen sich abstimmen.
  • Vorkaufsrecht: Wurde Ihre Wohnung während Ihres Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt, können Sie beim ersten Verkauf in der Regel zu denselben Bedingungen kaufen wie der Käufer.
  • Sperrfrist: Nach einer Umwandlung darf der Käufer für eine bestimmte Zeit nicht wegen Eigenbedarfs kündigen, deutschlandweit drei Jahre, in Berlin zehn Jahre.
  • Härte: Erhalten Sie eine Kündigung, können Sie widersprechen, wenn der Auszug für Sie eine besondere Härte bedeutet, etwa wegen Alter, Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum.
  • Beratung: Sie können sich jederzeit beim Mieterverein oder bei einem Anwalt beraten lassen.

Was passieren kann

Will der Käufer selbst einziehen, kann er wegen Eigenbedarfs kündigen, sobald keine Sperrfrist mehr gilt. Dann gelten je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monate Kündigungsfrist. Die Sperrfrist beginnt mit dem ersten Verkauf nach der Umwandlung und startet nicht bei jedem weiteren Verkauf neu.

Ein Hinweis auf den Käufer ist oft der Preis. Wird eine vermietete Wohnung zu einem Preis angeboten, der sich mit der Miete allein nicht rechnet, sucht der Verkäufer meist jemanden, der selbst einziehen will.

Wann Eigenbedarf möglich ist und wo seine Grenzen liegen, erklärt der Text Eigenbedarf nach dem Kauf.

Abwarten oder früh entscheiden?

Viele Mieter wollen erst abwarten: Wird überhaupt verkauft? Wer kauft? Will der Käufer selbst einziehen? Das ist Ihr gutes Recht, und manchmal ist es die richtige Entscheidung, etwa wenn ein Kapitalanleger kauft oder noch eine lange Sperrfrist läuft.

Zur ehrlichen Abwägung gehört aber auch:

  • Eine Sperrfrist schützt nur auf Zeit. In meiner Praxis erlebe ich derzeit, dass die meisten Kaufinteressenten für Eigentumswohnungen selbst einziehen wollen.
  • Eine neue Wohnung kostet heute deutlich mehr. In Berlin lag die mittlere Angebotsmiete 2025 bei 15,78 € pro Quadratmeter, die durchschnittliche Bestandsmiete bei großen Vermietern bei 7,10 €.
  • Wer früh entscheidet, entscheidet selbst. Eine einvernehmliche Lösung kann Zeit für die Wohnungssuche, Unterstützung beim Umzug und einen finanziellen Ausgleich umfassen. Eine Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist bietet nichts davon.

Ihre drei Möglichkeiten

  • Bleiben: Ihr Mietvertrag gilt weiter, mit allen Rechten.
  • Kaufen: Sie kaufen Ihre Wohnung selbst. Den Preis legt der Eigentümer fest.
  • Eine Einigung finden: Sie beenden das Mietverhältnis gemeinsam mit dem Eigentümer, zu Bedingungen, die Sie mit unterschreiben. Niemand kann Sie dazu zwingen.
AUS MEINER PRAXIS

„Ich führe die Gespräche im Auftrag des Eigentümers und sage das jedem Mieter offen. Jeder Termin wird angekündigt, und wer möchte, bringt Familie, Nachbarn oder einen Berater mit. Am meisten hilft es, wenn Mieter früh wissen, woran sie sind. Dann wird aus Sorge eine Entscheidung.“

Metin Karadeniz

Checkliste

Wenn Ihre Wohnung verkauft wird

Mietvertrag bereitlegen und prüfen, seit wann Sie dort wohnen

Klären, ob und wann Ihre Wohnung umgewandelt wurde

Vor jeder Unterschrift Bedenkzeit nehmen

Mieterverein oder Anwalt fragen, bevor Sie entscheiden

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Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Quellen: Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13.06.2023 · IBB Wohnungsmarktbericht 2025, Investitionsbank Berlin, März 2026

Metin Karadeniz, Sympathiq, Berlin

Führt seit 2023 Mietergespräche und begleitet einvernehmliche Mietaufhebungen im Auftrag von Eigentümern, bundesweit mit Schwerpunkt Berlin.

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