WISSEN · FÜR MIETER
Ihre Wohnung wird verkauft.
Was Mieter wissen und tun sollten.
WISSEN · FÜR MIETER
Was Mieter wissen und tun sollten.
Wird Ihre Wohnung verkauft, gilt Ihr Mietvertrag weiter. Niemand muss wegen eines Verkaufs ausziehen. Ob der neue Eigentümer später wegen Eigenbedarfs kündigen kann, hängt von Sperrfristen und Ihrer Situation ab. Wer seine Lage früh kennt, kann in Ruhe entscheiden.
Ihr Mietvertrag gilt weiter, nur der Vermieter wechselt.
Eine Sperrfrist schützt nur auf Zeit.
Niemand muss sofort etwas entscheiden. Lassen Sie sich beraten, beim Mieterverein oder bei einem Anwalt.
Zunächst nur der Vermieter. Der Käufer tritt in Ihren Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten. Miete, Kaution und Kündigungsfristen bleiben, wie sie sind. Sie müssen keinen neuen Vertrag unterschreiben. Der neue Eigentümer teilt Ihnen mit, ab wann Sie die Miete an ihn zahlen.
Will der Käufer selbst einziehen, kann er wegen Eigenbedarfs kündigen, sobald keine Sperrfrist mehr gilt. Dann gelten je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monate Kündigungsfrist. Die Sperrfrist beginnt mit dem ersten Verkauf nach der Umwandlung und startet nicht bei jedem weiteren Verkauf neu.
Ein Hinweis auf den Käufer ist oft der Preis. Wird eine vermietete Wohnung zu einem Preis angeboten, der sich mit der Miete allein nicht rechnet, sucht der Verkäufer meist jemanden, der selbst einziehen will.
Wann Eigenbedarf möglich ist und wo seine Grenzen liegen, erklärt der Text Eigenbedarf nach dem Kauf.
Viele Mieter wollen erst abwarten: Wird überhaupt verkauft? Wer kauft? Will der Käufer selbst einziehen? Das ist Ihr gutes Recht, und manchmal ist es die richtige Entscheidung, etwa wenn ein Kapitalanleger kauft oder noch eine lange Sperrfrist läuft.
Zur ehrlichen Abwägung gehört aber auch:
„Ich führe die Gespräche im Auftrag des Eigentümers und sage das jedem Mieter offen. Jeder Termin wird angekündigt, und wer möchte, bringt Familie, Nachbarn oder einen Berater mit. Am meisten hilft es, wenn Mieter früh wissen, woran sie sind. Dann wird aus Sorge eine Entscheidung.“
Mietvertrag bereitlegen und prüfen, seit wann Sie dort wohnen
Klären, ob und wann Ihre Wohnung umgewandelt wurde
Vor jeder Unterschrift Bedenkzeit nehmen
Mieterverein oder Anwalt fragen, bevor Sie entscheiden
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Quellen: Kündigungsschutzklausel-Verordnung des Landes Berlin vom 13.06.2023 · IBB Wohnungsmarktbericht 2025, Investitionsbank Berlin, März 2026
Wenn wir Sie im Auftrag Ihres Vermieters angesprochen haben, fragen Sie uns direkt. Wir antworten offen, und Sie können sich jederzeit zusätzlich beim Mieterverein oder bei einem Anwalt beraten lassen.
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